Haftungsbestimmungen

Haftungsbestimmungen

 

Bei sachgemäßer Handhabung sind Beschädigungen ausgeschlossen:

 

Wir haften nicht:

  • bei unfachmännischer Lackierung
  • bei Lackschäden durch Rost, Steinschlag oder Kratzer
  • für Lackverkratzungen durch Schläuche, das Stahlrohr oder die Schaumbürste
  • bei Verschmutzungen
  • bei Glatteisbildung
  • bei Frost, Glatteis oder Schnee zeitweise nicht geräumt und gestreut
  • Felgenschaum – 2 Minuten maximale Einwirkzeit und nicht antrocknen lassen
    nicht auf Chrom oder Lackflächen sprühen! Keine Haftung bei Schäden

 

Vor Inbetriebnahme bitte den ordnungsgemäßen Zustand der Staubsauger, Schläuche, Hochdruck- und Schaumlanzen überprüfen. Durch die Bereitstellung der Geräte werden keine Haftungen begründet. In der Verantwortung der Kunden liegt es, den ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren und sorgfältig zu benutzen.

Vor Benutzung der Schaumlanze, sind die Schmutzartikel mit der Vor- oder Hochdruckwäsche zu entfernen, – die Schmutzpartikel wirken ansonsten wie Schmirgelpapier auf dem Lack. Die Hochdruck- und Schaumlanzen dürfen nur bei Betrieb genutzt werden.

 

Die Kunden benutzen die Waschanlage auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Waschanlage abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

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